Die UG (haftungsbeschränkt) ist eine besondere Form der GmbH, oft Mini-GmbH genannt. Sie lässt sich bereits ab einem Euro Stammkapital gründen und beschränkt die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen. Damit ist sie ein beliebter Einstieg für Gründer, die eine Kapitalgesellschaft mit wenig Startkapital wollen.
Gründung der UG
Die UG wird wie eine GmbH notariell gegründet und ins Handelsregister eingetragen. Das Stammkapital kann theoretisch ein Euro betragen, sollte aber realistisch höher sein, um die Anlaufkosten zu decken. Für die Gründung gibt es ein vereinfachtes Musterprotokoll.
Haftungsbeschränkung
Wie bei der GmbH haftet grundsätzlich nur das Gesellschaftsvermögen, nicht das Privatvermögen der Gesellschafter. Der Zusatz haftungsbeschränkt muss immer im Namen geführt werden, damit Geschäftspartner die begrenzte Haftung erkennen.
Rücklagenpflicht
Die UG muss jährlich ein Viertel ihres Gewinns als gesetzliche Rücklage ansparen, bis das Stammkapital von 25.000 Euro erreicht ist. Dann kann sie in eine reguläre GmbH umgewandelt werden. Diese Pflicht unterscheidet die UG von der GmbH.
UG oder GmbH?
Die UG eignet sich für den Start mit wenig Kapital, wirkt aber durch das niedrige Stammkapital weniger solide. Die GmbH benötigt 25.000 Euro Stammkapital, genießt aber höheres Ansehen. Viele starten als UG und wandeln später um.
Praxisbeispiel: Start als Mini-GmbH
Ein Gründer hat eine Geschäftsidee, aber nur wenig Eigenkapital. Statt eine GmbH mit 25.000 Euro zu gründen, entscheidet er sich für eine UG (haftungsbeschränkt) mit 2.000 Euro Stammkapital. Beim Notar wird sie gegründet und ins Handelsregister eingetragen. Sein Privatvermögen ist nun geschützt, da nur die UG haftet. In den Folgejahren legt er pflichtgemäß ein Viertel des Gewinns als Rücklage zurück. Nach einigen Jahren ist genug angespart, um die UG in eine GmbH umzuwandeln – passend zum gewachsenen Geschäft. So konnte er mit kleinem Budget starten und trotzdem von der Haftungsbeschränkung profitieren.
Pflichten einer UG
Als Kapitalgesellschaft unterliegt die UG denselben Pflichten wie eine GmbH: doppelte Buchführung, Jahresabschluss mit Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung sowie die Offenlegung im Unternehmensregister. Hinzu kommen Körperschaft- und Gewerbesteuer auf den Gewinn der Gesellschaft. Der Geschäftsführer trägt Verantwortung und haftet bei Pflichtverletzungen unter Umständen persönlich. Diese formalen Anforderungen bedeuten mehr Aufwand als bei einem Einzelunternehmen oder einer GbR. Dafür bietet die UG den Schutz des Privatvermögens. Eine ordentliche, am besten digitale Buchhaltung ist deshalb von Anfang an wichtig, oft in Zusammenarbeit mit einem Steuerberater.
Häufig gestellte Fragen zu UG (haftungsbeschränkt)
Wie viel Stammkapital braucht eine UG?
Theoretisch ab einem Euro. Realistisch sollte das Kapital die Anlaufkosten decken.
Worin unterscheidet sich die UG von der GmbH?
Die UG braucht weniger Stammkapital, muss aber Gewinne ansparen, bis 25.000 Euro erreicht sind und eine Umwandlung in eine GmbH möglich ist.
Haftet bei der UG mein Privatvermögen?
Grundsätzlich nicht. Es haftet nur das Gesellschaftsvermögen, daher der Zusatz haftungsbeschränkt.
Muss eine UG Rücklagen bilden?
Ja. Jährlich ein Viertel des Gewinns, bis das Stammkapital einer GmbH von 25.000 Euro erreicht ist.
Muss eine UG einen Jahresabschluss machen?
Ja. Als Kapitalgesellschaft ist die UG zur doppelten Buchführung und zu einem Jahresabschluss mit Bilanz und GuV verpflichtet.
Weiterführende Informationen rund um UG (haftungsbeschränkt): im GmbH-Gesetz (GmbHG).
