Eine Stornorechnung hebt eine bereits gestellte Rechnung vollständig auf. Da eine ausgestellte Rechnung mit fortlaufender Nummer nicht einfach gelöscht werden darf, wird sie über eine Stornorechnung mit negativem Betrag neutralisiert. So bleibt die Buchhaltung lückenlos und nachvollziehbar.
Wann brauche ich eine Stornorechnung?
Immer dann, wenn eine bereits versandte oder verbuchte Rechnung fehlerhaft ist – etwa bei falschem Betrag, falschem Empfänger oder einer stornierten Bestellung. Die Originalrechnung darf nicht verändert oder gelöscht werden.
Aufbau der Stornorechnung
Die Stornorechnung erhält eine eigene fortlaufende Rechnungsnummer, verweist auf die ursprüngliche Rechnung und führt deren Positionen mit negativem Vorzeichen auf. Anschließend kann eine korrekte neue Rechnung erstellt werden.
Buchung und Umsatzsteuer
Die Stornorechnung gleicht Umsatz und Umsatzsteuer der Originalrechnung wieder aus. Dadurch wird die zu viel ausgewiesene Umsatzsteuer korrigiert. In einer Software wie Lexware Office lässt sich der Storno-Vorgang sauber abbilden.
Storno richtig dokumentieren
Eine Stornorechnung muss lückenlos nachvollziehbar sein. Sie verweist auf die ursprüngliche Rechnungsnummer, kehrt die Beträge ins Negative und trägt ein eigenes Datum. Anschließend erstellst du bei Bedarf eine neue, korrekte Rechnung mit eigener Nummer. Dieser Dreischritt – Original, Storno, Neuausstellung – stellt sicher, dass deine Buchhaltung den GoBD entspricht und einer Prüfung standhält. In Buchhaltungssoftware ist der Storno-Vorgang meist mit wenigen Klicks erledigt und wird automatisch korrekt verbucht. Wichtig ist, das Original nie zu löschen: Auch eine fehlerhafte Rechnung bleibt Teil der fortlaufenden Nummerierung.
Praxisbeispiel: Eine Rechnung stornieren
Du hast versehentlich eine Rechnung über 1.190 Euro an den falschen Kunden geschickt. Löschen darfst du sie nicht, denn die Rechnungsnummer 2026-021 ist bereits vergeben. Also erstellst du eine Stornorechnung mit der neuen Nummer 2026-022, die sich auf 2026-021 bezieht und die Beträge mit negativem Vorzeichen ausweist: minus 1.000 Euro netto, minus 190 Euro Umsatzsteuer. Damit ist die Ursprungsrechnung neutralisiert, Umsatz und Umsatzsteuer sind wieder ausgeglichen. Anschließend stellst du die korrekte Rechnung an den richtigen Kunden mit der Nummer 2026-023 aus. In der Buchhaltung sind nun alle drei Vorgänge lückenlos dokumentiert und die fortlaufende Nummerierung bleibt intakt – genau so, wie es die GoBD verlangen.
Häufig gestellte Fragen zu Stornorechnung
Darf ich eine falsche Rechnung einfach löschen?
Nein. Eine ausgestellte Rechnung mit fortlaufender Nummer muss erhalten bleiben und wird über eine Stornorechnung aufgehoben.
Braucht die Stornorechnung eine eigene Nummer?
Ja, sie bekommt eine eigene fortlaufende Rechnungsnummer und verweist auf die ursprüngliche Rechnung.
Was ist der Unterschied zur Gutschrift?
Eine Stornorechnung hebt eine Rechnung komplett auf, eine kaufmännische Gutschrift korrigiert meist nur einen Teilbetrag.
Wie wirkt sich das Storno auf die Umsatzsteuer aus?
Die in der Originalrechnung ausgewiesene Umsatzsteuer wird durch das Storno wieder ausgeglichen.
Muss ich nach dem Storno eine neue Rechnung schreiben?
Wenn die Leistung weiterhin abgerechnet wird, ja. Die neue Rechnung erhält eine eigene fortlaufende Nummer und ersetzt die stornierte.
Weiterführende Informationen rund um Stornorechnung: in Paragraf 14 UStG.
