Die Kilometerpauschale ist ein fester Betrag, den du pro gefahrenem Kilometer bei einer Dienstreise mit dem eigenen Fahrzeug ansetzen kannst. Für den Pkw beträgt sie 0,30 Euro pro Kilometer. So lassen sich beruflich veranlasste Fahrten unkompliziert abrechnen, ohne die tatsächlichen Fahrzeugkosten zu ermitteln.
Höhe der Kilometerpauschale
Für Dienstreisen mit dem privaten Pkw kannst du 0,30 Euro pro gefahrenem Kilometer ansetzen – für die gesamte Strecke, also Hin- und Rückweg. Für Motorräder oder andere motorbetriebene Fahrzeuge gelten teils abweichende, niedrigere Sätze. Die Pauschale deckt alle Fahrzeugkosten pauschal ab.
Kilometerpauschale vs. Entfernungspauschale
Wichtig ist die Unterscheidung: Die Kilometerpauschale von 0,30 Euro gilt für Dienstreisen und zählt die tatsächlich gefahrene Strecke. Die Entfernungspauschale für den Arbeitsweg beträgt seit 2026 dagegen 0,38 Euro je Entfernungskilometer und berücksichtigt nur die einfache Strecke.
Pauschale oder tatsächliche Kosten
Alternativ zur Kilometerpauschale kannst du die tatsächlichen Fahrzeugkosten anteilig ansetzen. Dazu ermittelst du alle Kosten des Fahrzeugs und den beruflichen Nutzungsanteil, meist über ein Fahrtenbuch. Das ist genauer, aber deutlich aufwendiger – die Pauschale ist für die meisten der einfachere Weg.
Nachweis der Fahrten
Für die Kilometerpauschale solltest du deine Dienstfahrten dokumentieren: Datum, Ziel, Zweck und gefahrene Kilometer. Eine nachvollziehbare Aufstellung genügt in der Regel. Bei einem betrieblichen Fahrzeug mit gemischter Nutzung ist dagegen ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch oft erforderlich.
Praxisbeispiel: Dienstfahrt abrechnen
Ein selbstständiger IT-Berater fährt mit seinem privaten Auto zu einem Kunden – 45 Kilometer hin und 45 zurück, insgesamt 90 Kilometer. Er setzt die Kilometerpauschale an: 90 mal 0,30 Euro ergeben 27 Euro, die er als Betriebsausgabe verbucht. In seiner Fahrtenaufstellung notiert er Datum, Kunde und Strecke. Würde er stattdessen jeden Tag zu einem festen Büro pendeln, käme die Entfernungspauschale von 0,38 Euro je einfachem Kilometer zum Tragen. Die Kilometerpauschale macht die Abrechnung seiner Kundenfahrten schnell und unkompliziert.
Häufig gestellte Fragen zu Kilometerpauschale
Wie hoch ist die Kilometerpauschale?
Für Dienstreisen mit dem privaten Pkw 0,30 Euro pro gefahrenem Kilometer, für die gesamte gefahrene Strecke.
Was ist der Unterschied zur Entfernungspauschale?
Die Kilometerpauschale (0,30 €/km) gilt für Dienstreisen und zählt die ganze Strecke. Die Entfernungspauschale (0,38 €/km ab 2026) gilt für den Arbeitsweg und nur die einfache Entfernung.
Gilt die Pauschale auch für Motorräder?
Für andere motorbetriebene Fahrzeuge gelten teils abweichende, niedrigere Sätze als für den Pkw.
Kann ich statt der Pauschale die echten Kosten ansetzen?
Ja, über die anteiligen tatsächlichen Fahrzeugkosten, meist mit Fahrtenbuch. Das ist genauer, aber aufwendiger.
Muss ich meine Fahrten nachweisen?
Ja. Eine nachvollziehbare Aufstellung mit Datum, Ziel, Zweck und Kilometern genügt in der Regel.
Deckt die Pauschale alle Fahrzeugkosten ab?
Ja. Mit den 0,30 Euro pro Kilometer sind sämtliche Fahrzeugkosten pauschal abgegolten.
Weiterführende Informationen rund um Kilometerpauschale: in Paragraf 9 EStG.
