Ein Geschäftsessen ist ein Essen mit Geschäftspartnern, Kunden oder Interessenten aus geschäftlichem Anlass. Die Kosten zählen zu den Bewirtungskosten und sind unter bestimmten Voraussetzungen zu 70 Prozent als Betriebsausgabe absetzbar. Wichtig sind der geschäftliche Anlass und ein ordnungsgemäßer Beleg.

Steuerliche Behandlung

Die Kosten eines geschäftlich veranlassten Essens sind zu 70 Prozent als Betriebsausgabe abziehbar, 30 Prozent trägst du selbst. Die Vorsteuer ist dagegen in der Regel voll abziehbar. Damit gelten dieselben Regeln wie für Bewirtungskosten allgemein.

Der richtige Beleg

Für ein Geschäftsessen brauchst du einen ordnungsgemäßen Bewirtungsbeleg mit Datum, Ort, Teilnehmern, Anlass und der Höhe der Kosten. Bei einer Bewirtung im Restaurant gehört die maschinell erstellte Rechnung dazu. Ohne vollständigen Beleg erkennt das Finanzamt die Kosten nicht an.

Geschäftlicher Anlass

Der Anlass muss konkret und beruflich sein – etwa eine Vertragsverhandlung, eine Projektbesprechung oder die Pflege einer Geschäftsbeziehung. Allgemeine Angaben wie „Geschäftsessen“ genügen nicht; nenne den konkreten Grund. Rein private Essen sind nicht absetzbar.

Häufige Fehler vermeiden

Typische Fehler sind ein fehlender oder unvollständiger Beleg, ein zu vager Anlass oder unangemessen hohe Kosten. Auch die Teilnehmer müssen vollständig genannt sein. Wer den Beleg direkt nach dem Essen sorgfältig ausfüllt, vermeidet Ärger bei der späteren Anerkennung.

Praxisbeispiel: Vertragsverhandlung beim Essen

Eine Unternehmerin trifft einen potenziellen Großkunden zum Mittagessen, um einen Vertrag zu verhandeln. Die Rechnung beträgt 95 Euro brutto. Sie lässt sich die maschinelle Restaurantrechnung geben und ergänzt auf dem Bewirtungsbeleg Datum, die Namen beider Teilnehmer und den Anlass „Vertragsverhandlung Liefervertrag 2026“. Steuerlich setzt sie 70 Prozent der Nettokosten als Betriebsausgabe an und zieht die volle Vorsteuer. Weil der Beleg vollständig und der Anlass konkret ist, erkennt das Finanzamt die Bewirtung problemlos an.

Häufig gestellte Fragen zu Geschäftsessen

Wie viel von einem Geschäftsessen ist absetzbar?

70 Prozent der angemessenen Kosten als Betriebsausgabe. Die Vorsteuer ist in der Regel voll abziehbar.

Was muss auf dem Beleg stehen?

Datum, Ort, Teilnehmer, konkreter Anlass und die Höhe der Kosten, im Restaurant zusätzlich die maschinelle Rechnung.

Reicht der Anlass Geschäftsessen?

Nein. Der Anlass muss konkret sein, etwa eine Vertragsverhandlung oder Projektbesprechung.

Ist die Vorsteuer voll abziehbar?

Ja, in der Regel zu 100 Prozent, sofern du vorsteuerabzugsberechtigt bist – anders als der nur zu 70 Prozent abziehbare Nettoaufwand.

Sind private Essen absetzbar?

Nein. Nur geschäftlich veranlasste Essen mit konkretem beruflichem Anlass sind absetzbar.

Was sind häufige Fehler?

Ein unvollständiger Beleg, ein zu vager Anlass, fehlende Teilnehmer oder unangemessen hohe Kosten.

Weiterführende Informationen rund um Geschäftsessen: in Paragraf 9 EStG.