Als geringwertige Wirtschaftsgüter, kurz GWG, bezeichnet man bewegliche, abnutzbare Anlagegüter mit niedrigen Anschaffungskosten. Sie dürfen unter bestimmten Wertgrenzen im Jahr der Anschaffung sofort vollständig als Betriebsausgabe abgeschrieben werden, statt sie über mehrere Jahre zu verteilen. Das vereinfacht die Buchhaltung erheblich.
Was zählt als GWG?
Ein GWG ist beweglich, abnutzbar und selbstständig nutzbar, also kein fest verbauter Bestandteil. Typische Beispiele sind Bürostühle, kleine Werkzeuge oder günstige Geräte. Entscheidend ist, dass die Anschaffungskosten netto unter der jeweils geltenden Wertgrenze liegen.
Sofortabschreibung statt langer Verteilung
Der große Vorteil eines GWG ist die Sofortabschreibung. Während ein teureres Wirtschaftsgut über seine Nutzungsdauer abgeschrieben wird, mindert ein GWG den Gewinn sofort im Anschaffungsjahr in voller Höhe. Das spart Aufwand und kann steuerlich vorteilhaft sein.
GWG und Sammelposten
Neben der Sofortabschreibung gibt es je nach Wertgrenze die Möglichkeit, bestimmte Güter in einem Sammelposten zusammenzufassen und über mehrere Jahre gleichmäßig abzuschreiben. Welche Variante günstiger ist, hängt vom Einzelfall ab und sollte mit dem Steuerberater geklärt werden.
GWG in der Buchhaltung
Damit die GWG-Regelung korrekt greift, müssen die Anschaffungen sauber erfasst und richtig zugeordnet werden. Genau das übernehme ich in meiner Buchhaltungsunterstützung, damit du die Vorteile der Sofortabschreibung nutzt.
GWG sofort abschreiben oder Sammelposten?
Bei geringwertigen Wirtschaftsgütern hast du ein Wahlrecht. Wirtschaftsgüter bis 800 Euro netto kannst du im Jahr der Anschaffung sofort vollständig als Betriebsausgabe abschreiben. Alternativ darfst du Güter zwischen 250 und 1.000 Euro netto in einem Sammelposten zusammenfassen und über fünf Jahre gleichmäßig auflösen. Die Sofortabschreibung ist meist einfacher und senkt deinen Gewinn sofort. Der Sammelposten kann sinnvoll sein, wenn du den Aufwand gleichmäßig verteilen möchtest. Wichtig: Innerhalb eines Jahres musst du dich für eine einheitliche Methode entscheiden, ein Mischen ist nicht erlaubt.
Häufig gestellte Fragen zu geringwertigen Wirtschaftsgütern
Bis zu welchem Betrag gilt ein GWG?
Es gelten gesetzliche Wertgrenzen, die der Gesetzgeber anpasst. Maßgeblich sind die Netto-Anschaffungskosten. Den aktuellen Betrag solltest du prüfen oder mit dem Steuerberater klären.
Muss ich ein GWG sofort abschreiben?
Die Sofortabschreibung ist ein Wahlrecht. Je nach Wertgrenze ist auch ein Sammelposten möglich. Welche Variante sinnvoll ist, hängt vom Einzelfall ab.
Was ist der Unterschied zwischen GWG und normaler Abschreibung?
Ein GWG darf sofort voll abgeschrieben werden, ein höherwertiges Wirtschaftsgut wird über die Nutzungsdauer verteilt abgeschrieben.
Zählt die Grenze netto oder brutto?
Maßgeblich ist immer der Nettowert, also der Preis ohne Umsatzsteuer. Das gilt auch dann, wenn du gar nicht vorsteuerabzugsberechtigt bist – dann wird der Nettowert rechnerisch ermittelt.
Weiterführende Informationen rund um Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG): in Paragraf 7 EStG.
