Ein Freiberufler übt eine selbstständige Tätigkeit aus, die zu den freien Berufen zählt – etwa als Ärztin, Anwalt, Steuerberaterin, Künstler, Journalistin oder Ingenieur. Freiberufler unterscheiden sich rechtlich und steuerlich vom Gewerbe: Sie zahlen keine Gewerbesteuer, müssen kein Gewerbe anmelden und dürfen ihren Gewinn meist per Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermitteln.
Welche Berufe sind freiberuflich?
Das Einkommensteuergesetz (§ 18 EStG) nennt sogenannte Katalogberufe sowie wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende und erzieherische Tätigkeiten. Dazu zählen unter anderem Heilberufe, rechts- und wirtschaftsberatende Berufe sowie technische und sprachvermittelnde Berufe. Auch ähnliche Berufe können als freiberuflich gelten.
Abgrenzung zum Gewerbe
Die Grenze ist nicht immer eindeutig. Entscheidend ist, ob eine qualifizierte, persönlich ausgeübte geistige Leistung im Vordergrund steht oder eine gewerbliche, handelsorientierte Tätigkeit. Im Zweifel entscheidet das Finanzamt. Eine falsche Einordnung kann teuer werden, etwa durch nachträgliche Gewerbesteuer.
Steuerliche Besonderheiten
Freiberufler zahlen keine Gewerbesteuer und sind nicht im Handelsregister eingetragen. Sie ermitteln ihren Gewinn in der Regel per EÜR, unabhängig von der Höhe des Umsatzes. Umsatzsteuer fällt wie bei anderen Selbstständigen an, sofern nicht die Kleinunternehmerregelung greift.
Anmeldung und Pflichten
Statt einer Gewerbeanmeldung meldest du dich beim Finanzamt mit dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung an und erhältst eine Steuernummer. Eine Mitgliedschaft in der IHK ist nicht erforderlich, je nach Beruf aber in einer Kammer wie der Ärzte- oder Rechtsanwaltskammer.
Praxisbeispiel: Freiberuflerin oder Gewerbe?
Eine Webdesignerin gestaltet individuelle Websites und programmiert sie selbst. Weil eine qualifizierte, gestalterisch-technische Eigenleistung im Vordergrund steht, kann sie als Freiberuflerin eingestuft werden. Beginnt sie jedoch, fertige Software-Lizenzen weiterzuverkaufen und Hardware zu handeln, kippt die Einordnung ins Gewerbliche – dann werden eine Gewerbeanmeldung und gegebenenfalls Gewerbesteuer fällig. Sie klärt die Einordnung früh mit dem Finanzamt, um spätere Nachforderungen zu vermeiden. So weiß sie von Anfang an, dass sie keine Gewerbesteuer zahlt und ihren Gewinn einfach per EÜR ermittelt.
Freiberufler und Buchhaltung
Auch ohne Bilanzierungspflicht müssen Freiberufler ihre Einnahmen und Ausgaben sauber dokumentieren. Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung verlangt, dass jeder Geschäftsvorfall belegt ist – es gilt der Grundsatz „keine Buchung ohne Beleg“. Viele Freiberufler nutzen dafür eine Software wie Lexware Office, die Belege erfasst, Auswertungen erstellt und die EÜR sowie die Umsatzsteuer-Voranmeldung vorbereitet. Wer seine Buchhaltung laufend und digital führt, statt am Jahresende alles aufzuholen, spart Zeit und hat jederzeit einen Überblick über sein Ergebnis. Bei wachsendem Umfang lohnt sich die Zusammenarbeit mit einem Buchhaltungsservice, der die vorbereitende Buchhaltung übernimmt.
Häufig gestellte Fragen zu Freiberufler
Muss ein Freiberufler ein Gewerbe anmelden?
Nein. Freiberufler melden sich nur beim Finanzamt an und brauchen keine Gewerbeanmeldung.
Zahlen Freiberufler Gewerbesteuer?
Nein. Freiberufliche Tätigkeiten sind von der Gewerbesteuer befreit.
Wer entscheidet, ob ich freiberuflich bin?
Letztlich das Finanzamt anhand deiner tatsächlichen Tätigkeit und der Katalogberufe nach § 18 EStG.
Wie ermittle ich als Freiberufler meinen Gewinn?
In der Regel über die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR), unabhängig von der Höhe des Umsatzes.
Müssen Freiberufler Bücher führen?
Eine doppelte Buchführung ist nicht nötig. Es genügt die Einnahmen-Überschuss-Rechnung, bei der jeder Geschäftsvorfall belegt sein muss.
Weiterführende Informationen rund um Freiberufler: in Paragraf 18 EStG.
