Fortbildungskosten sind Ausgaben für die berufliche Weiterbildung in einem bereits ausgeübten Beruf. Sie sind in voller Höhe als Betriebsausgabe oder Werbungskosten absetzbar. Wichtig ist die Abgrenzung zur erstmaligen Ausbildung, die steuerlich anders behandelt wird.
Was zählt zu Fortbildungskosten?
Dazu gehören Kursgebühren, Seminare, Fachbücher, Online-Kurse, Prüfungsgebühren sowie die Fahrt-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten im Zusammenhang mit der Weiterbildung. Voraussetzung ist ein beruflicher Bezug zur aktuellen oder angestrebten Tätigkeit.
Fortbildung vs. Ausbildung
Fortbildung baut auf einem bereits erlernten Beruf auf und ist voll absetzbar. Die erstmalige Berufsausbildung oder ein Erststudium wird steuerlich nur begrenzt als Sonderausgabe berücksichtigt. Die richtige Einordnung entscheidet über die Höhe des Abzugs.
Nebenkosten der Fortbildung
Neben den reinen Kursgebühren kannst du auch die Begleitkosten ansetzen: Fahrten zur Fortbildung mit der Kilometerpauschale, Verpflegungsmehraufwand bei auswärtigen Seminaren und Übernachtungskosten. Auch Arbeitsmittel und Fachliteratur für die Weiterbildung gehören dazu.
Nachweis und Beleg
Bewahre alle Belege auf: Rechnungen für Kurse, Teilnahmebescheinigungen und Quittungen für Fachbücher. Bei einer auswärtigen Fortbildung dokumentierst du die Fahrten und die Abwesenheitszeiten, um die Pauschalen korrekt anzusetzen. Ein klarer beruflicher Bezug sollte erkennbar sein.
Praxisbeispiel: Online-Kurs zur Weiterbildung
Eine selbstständige Grafikerin bucht einen Online-Kurs zu einer neuen Designsoftware für 600 Euro, um ihr Angebot zu erweitern. Da es sich um eine Fortbildung in ihrem ausgeübten Beruf handelt, setzt sie die vollen 600 Euro als Betriebsausgabe an. Zusätzlich kauft sie ein Fachbuch für 40 Euro und setzt auch dieses ab. Hätte sie für einen Präsenzworkshop in eine andere Stadt fahren müssen, könnte sie zusätzlich Fahrtkosten und Verpflegungspauschale geltend machen. So mindert die Weiterbildung ihren Gewinn und damit ihre Steuerlast.
Häufig gestellte Fragen zu Fortbildungskosten
Sind Fortbildungskosten voll absetzbar?
Ja. Kosten für die berufliche Weiterbildung im ausgeübten Beruf sind in voller Höhe als Betriebsausgabe oder Werbungskosten abziehbar.
Was gehört zu Fortbildungskosten?
Kursgebühren, Seminare, Fachbücher, Prüfungsgebühren sowie Fahrt-, Verpflegungs- und Übernachtungskosten.
Was ist der Unterschied zur Ausbildung?
Fortbildung baut auf einem erlernten Beruf auf und ist voll absetzbar. Die Erstausbildung wird nur begrenzt als Sonderausgabe berücksichtigt.
Kann ich auch Fahrten zur Fortbildung absetzen?
Ja, mit der Kilometerpauschale, dazu Verpflegungsmehraufwand und Übernachtung bei auswärtigen Seminaren.
Brauche ich Belege?
Ja. Rechnungen, Teilnahmebescheinigungen und Quittungen solltest du aufbewahren und den beruflichen Bezug dokumentieren.
Zählt ein Online-Kurs als Fortbildung?
Ja, sofern er beruflich veranlasst ist. Die Kosten sind dann voll absetzbar.
Weiterführende Informationen rund um Fortbildungskosten: in Paragraf 9 EStG.
