Die EÜR ist die einfachste Form der Gewinnermittlung. EÜR steht für Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Was ist eine EÜR genau? Sie stellt deine Betriebseinnahmen den Betriebsausgaben gegenüber, und die Differenz ist dein steuerlicher Gewinn.

Wer darf die EÜR nutzen?

Die EÜR steht Freiberuflern unabhängig von der Höhe ihres Gewinns offen. Gewerbetreibende dürfen sie nutzen, solange sie nicht buchführungspflichtig sind, also bestimmte Umsatz- und Gewinngrenzen nicht überschreiten. Wer darüber liegt oder im Handelsregister eingetragen ist, muss bilanzieren.

Das Zufluss-Abfluss-Prinzip

Bei der EÜR zählt der Zeitpunkt der Zahlung, nicht der Zeitpunkt der Rechnung. Eine Einnahme wird erfasst, wenn das Geld auf dem Konto ist. Eine Ausgabe zählt, wenn sie bezahlt wurde. Das nennt sich Zufluss-Abfluss-Prinzip und unterscheidet die EÜR grundlegend von der Bilanzierung.

Was gehört in die EÜR?

  • Betriebseinnahmen: alle Einnahmen aus deiner selbstständigen Tätigkeit.
  • Betriebsausgaben: Kosten, die betrieblich veranlasst sind, von Material bis Bürobedarf.
  • Abschreibungen: die Verteilung größerer Anschaffungen über die Nutzungsdauer.
  • Privatanteile: Korrekturen, wenn etwas teils privat genutzt wird.

EÜR oder Bilanz: der Unterschied

Die EÜR ist eine reine Geldflussrechnung und kommt ohne Inventur, Bestandskonten und Bilanz aus. Die Bilanzierung erfasst auch Forderungen, Verbindlichkeiten und Bestände, unabhängig davon, ob schon gezahlt wurde. Die EÜR ist deutlich schlanker und für die meisten kleinen Selbstständigen die richtige Wahl.

Wie erstellst du die EÜR?

Die EÜR wird mit der Steuererklärung über die Anlage EÜR elektronisch an das Finanzamt übermittelt. Die Grundlage liefert deine laufende Buchhaltung: Sind alle Belege erfasst und zugeordnet, lässt sich die EÜR aus einem Programm wie Lexware Office ableiten. Eine saubere Buchhaltungsunterstützung macht die EÜR am Jahresende zur Formsache.

Häufig gestellte Fragen zur EÜR

Ab wann muss ich statt der EÜR bilanzieren?

Buchführungspflicht entsteht für Gewerbetreibende ab bestimmten Umsatz- und Gewinngrenzen oder mit Eintrag im Handelsregister. Freiberufler dürfen unabhängig von der Höhe ihres Gewinns immer die EÜR nutzen.

Welcher Gewinn steht in der EÜR?

Der steuerliche Gewinn ergibt sich als Differenz aus Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben nach dem Zufluss-Abfluss-Prinzip. Dieser Wert fließt in deine Einkommensteuer ein.

Brauche ich für die EÜR einen Steuerberater?

Pflicht ist das nicht. Viele Selbstständige bereiten ihre Zahlen selbst oder mit Unterstützung vor und lassen die endgültige Erklärung vom Steuerberater prüfen und übermitteln.

Weiterführende Informationen rund um EÜR: in Paragraf 4 EStG.