Bewirtungskosten sind Ausgaben für die Bewirtung von Geschäftspartnern, etwa bei einem Geschäftsessen. Sie sind unter bestimmten Voraussetzungen als Betriebsausgabe absetzbar – allerdings nur zu 70 Prozent. Die übrigen 30 Prozent gelten als nicht abziehbar. Ein ordnungsgemäßer Bewirtungsbeleg ist Pflicht.

Die 70-Prozent-Regel

Geschäftlich veranlasste Bewirtungskosten sind zu 70 Prozent als Betriebsausgabe abziehbar; 30 Prozent musst du selbst tragen. Die in der Rechnung enthaltene Vorsteuer kannst du dagegen in der Regel zu 100 Prozent geltend machen, sofern du vorsteuerabzugsberechtigt bist.

Geschäftliche vs. betriebliche Bewirtung

Bei der geschäftlichen Bewirtung (Geschäftspartner, Kunden) gilt die 70-Prozent-Grenze. Werden ausschließlich eigene Mitarbeiter bewirtet, etwa bei einer Betriebsfeier, gelten andere Regeln, und die Kosten können unter Umständen voll abziehbar sein. Die Abgrenzung ist wichtig.

Der Bewirtungsbeleg

Damit das Finanzamt die Kosten anerkennt, brauchst du einen ordnungsgemäßen Bewirtungsbeleg. Er muss Ort, Tag, Teilnehmer und den Anlass der Bewirtung enthalten sowie die Höhe der Aufwendungen. Bei Bewirtung in einem Restaurant gehört die maschinell erstellte Rechnung dazu.

Angemessenheit

Die Kosten müssen angemessen sein – überzogener Luxus wird nicht anerkannt. Was angemessen ist, hängt vom Anlass und der Branche ab. Trinkgeld kann mit abgerechnet werden, sollte aber auf dem Beleg vermerkt oder gesondert quittiert sein.

Praxisbeispiel: Geschäftsessen korrekt abrechnen

Eine Unternehmerin lädt einen wichtigen Kunden zum Essen ein, die Rechnung beträgt 119 Euro brutto (100 Euro netto plus 19 Euro Umsatzsteuer). Auf dem Bewirtungsbeleg notiert sie Datum, das Restaurant, die Teilnehmer und den Anlass „Projektbesprechung Auftrag XY“. Steuerlich setzt sie 70 Prozent der 100 Euro netto, also 70 Euro, als Betriebsausgabe an. Die volle Vorsteuer von 19 Euro macht sie geltend. Die restlichen 30 Euro trägt sie selbst. Durch den vollständigen Beleg ist die Bewirtung sauber dokumentiert und vom Finanzamt anerkannt.

Häufig gestellte Fragen zu Bewirtungskosten

Wie viel von den Bewirtungskosten kann ich absetzen?

Bei geschäftlicher Bewirtung 70 Prozent der angemessenen Kosten als Betriebsausgabe. Die Vorsteuer ist in der Regel voll abziehbar.

Was muss auf dem Bewirtungsbeleg stehen?

Ort, Tag, Teilnehmer, Anlass und Höhe der Aufwendungen. Im Restaurant gehört die maschinelle Rechnung dazu.

Warum nur 70 Prozent?

Der Gesetzgeber unterstellt einen privaten Mitveranlassungsanteil. Deshalb sind nur 70 Prozent der Kosten abziehbar.

Ist die Vorsteuer auch nur zu 70 Prozent abziehbar?

Nein. Die Vorsteuer ist in der Regel zu 100 Prozent abziehbar, sofern du vorsteuerabzugsberechtigt bist.

Kann ich Trinkgeld absetzen?

Ja, angemessenes Trinkgeld zählt zu den Bewirtungskosten, sollte aber auf dem Beleg vermerkt oder quittiert sein.

Gilt die Regel auch für Mitarbeiterbewirtung?

Nein. Für die Bewirtung ausschließlich eigener Mitarbeiter gelten andere Regeln, die Kosten können teils voll abziehbar sein.

Weiterführende Informationen rund um Bewirtungskosten: in Paragraf 9 EStG.