Ein häusliches Arbeitszimmer ist ein separater, büromäßig genutzter Raum in deiner Wohnung oder deinem Haus. Unter bestimmten Voraussetzungen kannst du die Kosten dafür steuerlich absetzen. Alternativ steht oft die einfachere Homeoffice-Pauschale zur Verfügung – welche Variante günstiger ist, hängt von deiner Situation ab.
Voraussetzungen für den Abzug
Ein Arbeitszimmer wird steuerlich nur anerkannt, wenn es ein abgeschlossener, fast ausschließlich beruflich genutzter Raum ist. Eine Arbeitsecke im Wohnzimmer reicht nicht. Entscheidend ist außerdem, ob das Arbeitszimmer den Mittelpunkt deiner gesamten beruflichen Tätigkeit bildet.
Voller Abzug oder Pauschale
Bildet das Arbeitszimmer den Mittelpunkt deiner Tätigkeit, kannst du die tatsächlichen Kosten in voller Höhe absetzen. Alternativ darfst du eine Jahrespauschale ansetzen. Steht dir kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung, gibt es ebenfalls Abzugsmöglichkeiten. Die Regeln sind komplex und ändern sich – im Zweifel hilft der Steuerberater.
Welche Kosten zählen?
Absetzbar sind die anteiligen Raumkosten: Miete oder Gebäudeabschreibung, Heizung, Strom, Wasser, Reinigung und Versicherung – im Verhältnis der Fläche des Arbeitszimmers zur Gesamtwohnfläche. Arbeitsmittel wie Schreibtisch, Regal oder Laptop sind unabhängig davon absetzbar.
Arbeitszimmer oder Homeoffice-Pauschale?
Wer die strengen Voraussetzungen für ein Arbeitszimmer nicht erfüllt, kann meist die Homeoffice-Pauschale nutzen. Sie ist einfacher, aber gedeckelt. Ein Arbeitszimmer lohnt sich vor allem bei hohen Raumkosten und überwiegender Nutzung von zu Hause aus. Beide Wege schließen sich für denselben Zeitraum aus.
Praxisbeispiel: Arbeitszimmer einer Übersetzerin
Eine selbstständige Übersetzerin arbeitet ausschließlich von zu Hause in einem separaten Raum, der nur als Büro dient. Dieser Raum ist der Mittelpunkt ihrer gesamten Tätigkeit. Der Raum macht 15 Prozent ihrer Wohnfläche aus, also setzt sie 15 Prozent der Miete und Nebenkosten als Betriebsausgabe an – bei 1.000 Euro Warmmiete sind das 150 Euro monatlich. Zusätzlich setzt sie Schreibtisch und Bürostuhl als Arbeitsmittel ab. Weil sie alle Voraussetzungen erfüllt und die Kosten höher sind als die Homeoffice-Pauschale, ist das Arbeitszimmer für sie die günstigere Variante.
Häufig gestellte Fragen zu Häusliches Arbeitszimmer
Wann kann ich ein Arbeitszimmer absetzen?
Wenn es ein abgeschlossener, fast ausschließlich beruflich genutzter Raum ist. Eine Arbeitsecke im Wohnzimmer reicht nicht.
Welche Kosten sind absetzbar?
Die anteiligen Raumkosten wie Miete, Heizung, Strom und Reinigung im Verhältnis der Fläche, dazu Arbeitsmittel.
Was ist der Unterschied zur Homeoffice-Pauschale?
Das Arbeitszimmer setzt einen separaten Raum und strenge Voraussetzungen voraus, die Pauschale ist einfacher, aber gedeckelt.
Kann ich beides gleichzeitig nutzen?
Nein. Für denselben Zeitraum schließen sich Arbeitszimmer und Homeoffice-Pauschale gegenseitig aus.
Muss das Arbeitszimmer der Mittelpunkt meiner Arbeit sein?
Für den vollen Kostenabzug ja. Andernfalls gelten je nach Situation eingeschränkte Abzugsmöglichkeiten.
Zählt eine Arbeitsecke als Arbeitszimmer?
Nein. Nur ein abgeschlossener, nahezu ausschließlich beruflich genutzter Raum wird anerkannt.
Weiterführende Informationen rund um Häusliches Arbeitszimmer: in Paragraf 9 EStG.
