Die Umsatzsteuervoranmeldung, kurz USt-VA, ist die regelmäßige Meldung deiner Umsatzsteuer an das Finanzamt. Was ist eine Umsatzsteuervoranmeldung? Du meldest die eingenommene Umsatzsteuer, ziehst die gezahlte Vorsteuer ab und führst die Differenz ab oder bekommst sie erstattet.
Wer muss eine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben?
Grundsätzlich jedes umsatzsteuerpflichtige Unternehmen. Ausgenommen sind Kleinunternehmer nach Paragraf 19 UStG, die keine Umsatzsteuer ausweisen und daher auch keine Voranmeldung abgeben.
Welche Fristen gelten?
Der Meldezeitraum ist monatlich oder vierteljährlich, abhängig von der Höhe deiner Umsatzsteuer im Vorjahr. Abgabe ist jeweils der 10. des Folgemonats. Mit einer Dauerfristverlängerung verschiebt sich die Frist um einen weiteren Monat.
Wie wird die Zahllast berechnet?
Die Rechnung ist einfach: vereinnahmte Umsatzsteuer minus gezahlte Vorsteuer ergibt die Zahllast. Ist die Vorsteuer höher, entsteht ein Erstattungsanspruch. Voraussetzung sind korrekt erfasste Belege mit ausgewiesener Umsatzsteuer.
Wie gibst du die USt-VA ab?
Die Übermittlung erfolgt elektronisch über ELSTER. Wichtig: Die Umsatzsteuervoranmeldung ist eine steuerliche Tätigkeit und gehört in die Hände deines Steuerberaters. Was ich übernehme, ist die saubere Vorarbeit: Belege buchen, Umsatzsteuer korrekt zuordnen und alle Zahlen so aufbereiten, dass dein Steuerberater die USt-VA zügig erstellen kann. Mehr dazu auf meiner Seite Buchhaltungsunterstützung.
Häufig gestellte Fragen zur Umsatzsteuervoranmeldung
Monatlich oder vierteljährlich: Was gilt für mich?
Das hängt von der Umsatzsteuer des Vorjahres ab. Bei höheren Beträgen ist die monatliche Abgabe Pflicht, bei niedrigeren genügt die vierteljährliche. In den ersten Gründungsjahren kann das Finanzamt monatliche Abgabe verlangen.
Was passiert bei verspäteter Abgabe?
Bei verspäteter Abgabe drohen Verspätungszuschläge und Säumniszuschläge. Eine pünktliche, gut vorbereitete Meldung vermeidet diese Kosten.
Müssen Kleinunternehmer eine USt-VA abgeben?
Nein. Wer die Kleinunternehmerregelung nutzt, weist keine Umsatzsteuer aus und gibt daher keine Umsatzsteuervoranmeldung ab.
Weiterführende Informationen rund um Umsatzsteuervoranmeldung: im Umsatzsteuergesetz (UStG).
