Telefonkosten für beruflich veranlasste Gespräche und Internetnutzung kannst du steuerlich absetzen. Bei gemischter privater und beruflicher Nutzung wird nur der berufliche Anteil berücksichtigt. Dafür gibt es eine einfache Pauschalregelung oder den genauen Einzelnachweis.
Beruflicher Anteil
Nutzt du Telefon und Internet sowohl privat als auch beruflich, ist nur der berufliche Anteil absetzbar. Diesen kannst du entweder schätzen und pauschal ansetzen oder über Einzelverbindungsnachweise genau ermitteln. Maßgeblich ist die tatsächliche berufliche Nutzung.
Die Pauschalregelung
Aus Vereinfachungsgründen erkennt das Finanzamt häufig einen pauschalen beruflichen Anteil an – üblicherweise 20 Prozent der Kosten, höchstens jedoch ein begrenzter Monatsbetrag. Diese Pauschale ist praktisch, wenn der berufliche Anteil schwer genau zu beziffern ist.
Der Einzelnachweis
Ist dein beruflicher Anteil höher als die Pauschale, lohnt sich der Einzelnachweis. Dafür dokumentierst du über einen repräsentativen Zeitraum die berufliche Nutzung und überträgst den ermittelten Prozentsatz auf das ganze Jahr. Das ist aufwendiger, kann aber zu einem höheren Abzug führen.
Eigener Geschäftsanschluss
Hast du einen rein beruflich genutzten Telefon- oder Internetanschluss, sind die Kosten dafür zu 100 Prozent absetzbar. Eine saubere Trennung von privatem und geschäftlichem Anschluss erspart die Aufteilung und vereinfacht die Buchhaltung erheblich.
Praxisbeispiel: Handykosten anteilig absetzen
Ein selbstständiger Berater nutzt sein Handy für Kundengespräche und privat. Seine monatliche Rechnung beträgt 50 Euro. Da er den genauen beruflichen Anteil nicht belegen will, setzt er die übliche Pauschale von 20 Prozent an – also 10 Euro pro Monat, 120 Euro im Jahr. Würde er über drei Monate seine beruflichen Gespräche dokumentieren und käme auf einen beruflichen Anteil von 60 Prozent, könnte er stattdessen 30 Euro monatlich ansetzen. Für ihn ist die Pauschale der einfachere Weg, der höhere Einzelnachweis lohnt sich nur bei deutlich höherer beruflicher Nutzung.
Häufig gestellte Fragen zu Telefonkosten
Wie setze ich Telefonkosten ab?
Du setzt den beruflichen Anteil der Kosten an – entweder pauschal oder über einen Einzelnachweis der beruflichen Nutzung.
Wie hoch ist die Telefonpauschale?
Häufig erkennt das Finanzamt pauschal 20 Prozent der Kosten an, begrenzt auf einen Monatshöchstbetrag.
Wann lohnt sich der Einzelnachweis?
Wenn dein beruflicher Anteil deutlich über der Pauschale liegt. Dann dokumentierst du die Nutzung über einen repräsentativen Zeitraum.
Kann ich auch Internetkosten absetzen?
Ja, ebenfalls anteilig nach beruflicher Nutzung, nach denselben Regeln wie beim Telefon.
Was gilt bei einem reinen Geschäftsanschluss?
Ein ausschließlich beruflich genutzter Anschluss ist zu 100 Prozent absetzbar.
Brauche ich Belege?
Ja, die Telefonrechnungen. Für den Einzelnachweis zusätzlich eine Dokumentation der beruflichen Nutzung.
Weiterführende Informationen rund um Telefonkosten: in Paragraf 9 EStG.
