Ein Kassenbuch dokumentiert alle Bareinnahmen und Barausgaben deines Unternehmens. In Lexware Office führst du es digital und GoBD-konform: Jede Bargeldbewegung wird mit Datum, Betrag und Beleg erfasst, sodass der Kassenbestand jederzeit stimmt und einer Betriebsprüfung standhält.

Wer braucht ein Kassenbuch?

Ein Kassenbuch ist Pflicht, wenn du regelmäßig Bargeschäfte hast – etwa in Einzelhandel, Gastronomie oder bei Marktverkäufen. Wer kaum Bargeld einnimmt, braucht meist kein förmliches Kassenbuch, sollte Barbelege aber dennoch sauber erfassen.

Bareinnahmen und -ausgaben erfassen

In Lexware Office trägst du jede Barbewegung einzeln ein: Datum, Betrag, Zweck und den zugehörigen Beleg. Die Software berechnet fortlaufend den Kassenbestand. Wichtig ist die zeitnahe, lückenlose Erfassung – der ausgewiesene Bestand muss jederzeit mit dem tatsächlichen Bargeld übereinstimmen.

GoBD-konforme Kassenführung

Das digitale Kassenbuch erfüllt die GoBD: Einträge sind unveränderbar dokumentiert, jede Bewegung ist belegt. Nachträgliche Änderungen werden nachvollziehbar protokolliert. Das schützt dich bei einer Kassen-Nachschau oder Betriebsprüfung.

Kasse und Buchhaltung verbinden

Die Kassenbewegungen fließen direkt in deine Buchhaltung ein und werden bei den Auswertungen wie EÜR und Umsatzsteuer-Voranmeldung berücksichtigt. So sind Bar- und Bankgeschäfte an einem Ort zusammengeführt.

Praxisbeispiel: Markteinnahmen verbuchen

Eine Händlerin verkauft samstags auf dem Wochenmarkt gegen bar. Am Abend erfasst sie in Lexware Office ihre Tageseinnahmen von 320 Euro im Kassenbuch, hinterlegt die ausgestellten Quittungen als Beleg und prüft, ob der Kassenbestand mit dem Bargeld in der Kasse übereinstimmt. Beim Materialeinkauf für 45 Euro bar trägt sie auch diese Ausgabe ein. So bleibt das Kassenbuch lückenlos, der Bestand stimmt und bei einer Kassen-Nachschau kann sie jede Bewegung belegen.

Häufige Fehler bei der Kassenführung

Typische Fehler sind verspätete oder lückenhafte Einträge, ein nicht stimmender Kassenbestand oder fehlende Belege zu Barbewegungen. Auch ein negativer Kassenbestand – rechnerisch unmöglich – ist ein klassischer Stolperstein, der bei einer Prüfung sofort auffällt. In Lexware Office vermeidest du solche Fehler durch zeitnahe Erfassung und die fortlaufende Bestandsberechnung. Wichtig ist, jede Bewegung sofort einzutragen und den Bestand regelmäßig mit dem echten Bargeld abzugleichen. So bleibt das Kassenbuch prüfungssicher.

Häufig gestellte Fragen zu Kassenbuch in Lexware Office

Brauche ich in Lexware Office ein Kassenbuch?

Nur wenn du regelmäßig Bargeschäfte hast. Dann ist ein Kassenbuch Pflicht und in Lexware Office digital und GoBD-konform führbar.

Wie erfasse ich Bareinnahmen?

Du trägst jede Barbewegung mit Datum, Betrag, Zweck und Beleg ein. Die Software berechnet fortlaufend den Kassenbestand.

Ist das digitale Kassenbuch GoBD-konform?

Ja. Einträge sind unveränderbar dokumentiert und jede Bewegung ist belegt, Änderungen werden protokolliert.

Muss der Kassenbestand immer stimmen?

Ja. Der im Kassenbuch ausgewiesene Bestand muss jederzeit mit dem tatsächlichen Bargeld übereinstimmen.

Fließen Kassenbuchungen in die Auswertungen ein?

Ja. Die Bewegungen werden in EÜR und Umsatzsteuer-Voranmeldung berücksichtigt, da Kasse und Buchhaltung verbunden sind.

Was passiert bei einem negativen Kassenbestand?

Ein negativer Kassenbestand ist rechnerisch unmöglich und fällt bei einer Prüfung sofort auf. Zeitnahe, lückenlose Erfassung verhindert diesen Fehler.

Weiterführende Informationen rund um Kassenbuch in Lexware Office: auf der offiziellen Lexware-Office-Seite.