Die GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) ist die einfachste Form, zu der sich mindestens zwei Personen für einen gemeinsamen Zweck zusammenschließen. Sie entsteht formlos, braucht kein Mindestkapital und eignet sich gut für kleine Teams, Bürogemeinschaften oder gemeinsame Projekte von Selbstständigen.

Gründung einer GbR

Eine GbR entsteht, sobald sich mindestens zwei Gesellschafter zu einem gemeinsamen Zweck zusammenschließen – im Prinzip per Handschlag. Ein schriftlicher Gesellschaftsvertrag ist nicht vorgeschrieben, aber dringend zu empfehlen, um Aufgaben, Gewinnverteilung und Ausstieg klar zu regeln.

Haftung in der GbR

Die Gesellschafter haften persönlich, unbeschränkt und gesamtschuldnerisch – also mit ihrem Privatvermögen, jeder auch für die Schulden der anderen. Das ist der größte Nachteil gegenüber einer Kapitalgesellschaft wie der GmbH.

Steuern und Buchhaltung

Die GbR selbst zahlt keine Einkommensteuer; der Gewinn wird auf die Gesellschafter verteilt und von ihnen versteuert. Umsatz- und gegebenenfalls Gewerbesteuer fallen auf Ebene der GbR an. Der Gewinn wird meist per EÜR ermittelt.

Wann wird die GbR zur OHG?

Überschreitet die GbR durch ein Handelsgewerbe eine gewisse Größe, wird sie automatisch zur offenen Handelsgesellschaft (OHG) und muss ins Handelsregister eingetragen werden. Freiberufler-GbRs sind davon nicht betroffen.

Praxisbeispiel: Zwei Gründerinnen starten gemeinsam

Zwei Grafikerinnen wollen zusammen ein Atelier betreiben. Sie gründen eine GbR, indem sie einen schriftlichen Vertrag aufsetzen, der eine Gewinnverteilung von 50:50 und die Vertretungsregeln festlegt. Startkapital ist nicht nötig. Sie melden das Gewerbe an und erhalten vom Finanzamt eine Steuernummer für die GbR. Der gemeinsame Gewinn wird ermittelt und je zur Hälfte auf beide verteilt, die ihn privat versteuern. Weil beide voll haften, schließen sie zusätzlich eine Betriebshaftpflicht ab. Wächst das Geschäft stark, ziehen sie später eine Umwandlung in eine GmbH in Betracht.

Vor- und Nachteile der GbR

Die Stärken der GbR liegen in der einfachen, kostengünstigen Gründung ohne Notar und Mindestkapital sowie in der unkomplizierten Buchhaltung per EÜR. Sie ist ideal, um schnell und unbürokratisch gemeinsam zu starten. Der größte Nachteil ist die persönliche, unbeschränkte Haftung aller Gesellschafter – auch für Fehler der Partner. Deshalb ist gegenseitiges Vertrauen entscheidend, und ein klarer Gesellschaftsvertrag schützt vor Streit. Wächst das Geschäft oder steigt das Haftungsrisiko, ist der Wechsel in eine haftungsbeschränkte Form wie die UG oder GmbH oft der nächste sinnvolle Schritt.

Häufig gestellte Fragen zu GbR

Wie viele Personen braucht eine GbR?

Mindestens zwei. Eine GbR ist ein Zusammenschluss von mindestens zwei Gesellschaftern.

Braucht eine GbR Startkapital?

Nein. Ein Mindestkapital ist nicht erforderlich, die Gründung ist formlos möglich.

Wie haften die Gesellschafter einer GbR?

Persönlich, unbeschränkt und gesamtschuldnerisch – also mit dem Privatvermögen, jeder auch für die anderen.

Muss eine GbR ins Handelsregister?

Grundsätzlich nicht. Erst wenn ein Handelsgewerbe eine gewisse Größe erreicht, wird sie zur OHG und muss eingetragen werden.

Für wen eignet sich eine GbR?

Für kleine Teams und Projekte mit überschaubarem Risiko, die unkompliziert und ohne Startkapital gemeinsam gründen wollen und einander vertrauen.

Weiterführende Informationen rund um GbR: in Paragraf 705 BGB.