Fahrtkosten sind Kosten, die durch berufliche Fahrten entstehen. Steuerlich wird zwischen Dienstreisen und dem Weg zur ersten Tätigkeitsstätte unterschieden – beide werden unterschiedlich behandelt. Fahrtkosten lassen sich als Betriebsausgabe oder Werbungskosten absetzen und gehören zu den wichtigsten abziehbaren Posten für Selbstständige und Arbeitnehmer.
Dienstreisen mit dem eigenen Pkw
Nutzt du für eine Dienstreise deinen privaten Pkw, kannst du pauschal 0,30 Euro pro gefahrenem Kilometer ansetzen – und zwar für die tatsächlich gefahrene Strecke, also Hin- und Rückweg. Alternativ kannst du die tatsächlichen Kosten über einen Anteil der Gesamtkosten geltend machen, was aber mehr Aufwand bedeutet.
Die Entfernungspauschale (Pendlerpauschale)
Für den Weg zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte gilt die Entfernungspauschale. Seit dem 1. Januar 2026 beträgt sie einheitlich 0,38 Euro pro Entfernungskilometer – und das bereits ab dem ersten Kilometer. Anders als bei Dienstreisen zählt hier nur die einfache Entfernung, nicht Hin- und Rückweg.
Fahrtkosten richtig nachweisen
Damit das Finanzamt die Fahrtkosten anerkennt, solltest du sie sauber dokumentieren – etwa über ein Fahrtenbuch oder eine nachvollziehbare Aufstellung der Fahrten mit Datum, Ziel, Zweck und Kilometern. Bei betrieblichen Fahrzeugen ist die Abgrenzung privater und betrieblicher Nutzung wichtig.
Welche Fahrten zählen?
Absetzbar sind betrieblich oder beruflich veranlasste Fahrten: Kundentermine, Fahrten zu Lieferanten, Fortbildungen oder Dienstreisen. Reine Privatfahrten zählen nicht. Bei gemischter Nutzung eines Fahrzeugs muss der betriebliche Anteil ermittelt werden.
Praxisbeispiel: Kundentermin abrechnen
Eine selbstständige Beraterin fährt mit ihrem privaten Auto zu einem Kunden – 60 Kilometer hin und 60 zurück, also 120 Kilometer. Für diese Dienstreise setzt sie 120 mal 0,30 Euro an, das sind 36 Euro Fahrtkosten als Betriebsausgabe. Den Termin und die Strecke hält sie mit Datum und Zweck in ihrer Aufstellung fest. Würde sie denselben Weg täglich zu einem festen Büro fahren, käme stattdessen die Entfernungspauschale von 0,38 Euro je einfachem Kilometer zum Tragen. Die saubere Unterscheidung sorgt dafür, dass jede Fahrt korrekt und steuerlich optimal erfasst wird.
Häufig gestellte Fragen zu Fahrtkosten
Wie viel kann ich pro Kilometer absetzen?
Für Dienstreisen mit dem privaten Pkw 0,30 Euro je gefahrenem Kilometer. Für den Weg zur Arbeit gilt seit 2026 die Entfernungspauschale von 0,38 Euro je Entfernungskilometer.
Was ist der Unterschied zwischen Dienstreise und Arbeitsweg?
Bei der Dienstreise zählt die tatsächlich gefahrene Strecke mit 0,30 Euro/km. Beim Arbeitsweg gilt die Entfernungspauschale nur für die einfache Entfernung.
Was hat sich 2026 geändert?
Die Entfernungspauschale beträgt seit dem 1. Januar 2026 einheitlich 0,38 Euro pro Kilometer – schon ab dem ersten Kilometer.
Brauche ich ein Fahrtenbuch?
Für die Pauschalen reicht meist eine nachvollziehbare Aufstellung. Ein Fahrtenbuch ist vor allem bei betrieblichen Fahrzeugen mit gemischter Nutzung sinnvoll.
Sind Fahrten zur Fortbildung absetzbar?
Ja. Beruflich veranlasste Fahrten, etwa zu Fortbildungen oder Kunden, zählen zu den absetzbaren Fahrtkosten.
Kann ich statt der Pauschale die echten Kosten ansetzen?
Ja, alternativ kannst du die tatsächlichen Fahrzeugkosten anteilig ansetzen. Das ist genauer, aber deutlich aufwendiger.
Weiterführende Informationen rund um Fahrtkosten: in Paragraf 9 EStG.
