Die Bilanz ist eine Gegenüberstellung des Vermögens und der Schulden eines Unternehmens zu einem bestimmten Stichtag, meist zum Jahresende. Sie zeigt auf der einen Seite, was das Unternehmen besitzt, und auf der anderen, wie dieses Vermögen finanziert ist. Die Bilanz ist das Herzstück der doppelten Buchführung und Teil des Jahresabschlusses bilanzierender Unternehmen.

Aktiva und Passiva

Eine Bilanz hat immer zwei Seiten. Die Aktivseite zeigt das Vermögen: Anlagevermögen wie Maschinen und Gebäude sowie Umlaufvermögen wie Vorräte, Forderungen und Bankguthaben. Die Passivseite zeigt die Herkunft des Geldes: das Eigenkapital und das Fremdkapital, also Verbindlichkeiten und Rückstellungen. Beide Seiten sind immer gleich hoch, daher der Name Bilanz, von der Waage.

Wer muss eine Bilanz erstellen?

Bilanzierungspflichtig sind vor allem Kaufleute, Kapitalgesellschaften wie die GmbH und Unternehmen, die bestimmte Umsatz- und Gewinngrenzen überschreiten. Wer nicht buchführungspflichtig ist, etwa viele Freiberufler und kleine Gewerbetreibende, kommt mit der einfacheren Einnahmen-Überschuss-Rechnung aus.

Bilanz oder EÜR?

Der Unterschied ist erheblich. Die EÜR ist eine reine Geldflussrechnung nach dem Zufluss-Abfluss-Prinzip und kommt ohne Bestandskonten aus. Die Bilanz erfasst zusätzlich Forderungen, Verbindlichkeiten und Bestände, unabhängig davon, ob schon gezahlt wurde. Sie ist aufwendiger, aber deutlich aussagekräftiger.

Was sagt die Bilanz aus?

Die Bilanz zeigt die finanzielle Stabilität eines Unternehmens: wie viel Eigenkapital vorhanden ist, wie hoch die Schulden sind und wie liquide das Unternehmen aufgestellt ist. Banken und Investoren lesen die Bilanz, um die wirtschaftliche Lage zu beurteilen.

Bilanz und Buchhaltung

Eine Bilanz entsteht aus einer sauberen doppelten Buchführung. Den endgültigen Abschluss erstellt der Steuerberater, die Grundlage liefert die laufende Buchhaltung. Diese Vorarbeit übernehme ich in meiner Buchhaltungsunterstützung.

Wer muss eine Bilanz erstellen?

Zur Bilanzierung verpflichtet sind vor allem Kaufleute, Kapitalgesellschaften wie die GmbH sowie Unternehmen, die bestimmte Umsatz- und Gewinngrenzen überschreiten. Viele Selbstständige, Freiberufler und kleine Gewerbetreibende sind dagegen nicht bilanzierungspflichtig und ermitteln ihren Gewinn über die einfachere Einnahmenüberschussrechnung (EÜR). Ob für dich Bilanz oder EÜR gilt, hängt von Rechtsform, Umsatz und Gewinn ab. Wer freiwillig bilanziert oder durch Wachstum in die Pflicht rutscht, sollte den Wechsel frühzeitig planen, weil er Aufwand und besondere Bewertungsregeln mit sich bringt.

Häufig gestellte Fragen zur Bilanz

Was ist der Unterschied zwischen Bilanz und GuV?

Die Bilanz zeigt das Vermögen und die Schulden zu einem Stichtag. Die Gewinn- und Verlustrechnung zeigt die Erträge und Aufwendungen eines Zeitraums. Beide gehören zum Jahresabschluss bilanzierender Unternehmen.

Muss ich als Einzelunternehmer bilanzieren?

Nur, wenn du buchführungspflichtig bist, etwa durch Überschreiten bestimmter Grenzen oder einen Handelsregistereintrag. Sonst genügt die EÜR.

Warum sind beide Bilanzseiten gleich hoch?

Weil jedes Vermögen finanziert sein muss, durch Eigen- oder Fremdkapital. Mittelverwendung und Mittelherkunft sind daher immer gleich.

Bilanz oder EÜR – was ist der Unterschied?

Die Bilanz stellt Vermögen und Schulden gegenüber und ist aufwendiger. Die EÜR vergleicht nur Einnahmen und Ausgaben. Welche Methode gilt, richtet sich nach Rechtsform und Größe deines Unternehmens.

Weiterführende Informationen rund um Bilanz: in Paragraf 242 HGB.