Inventur klingt nach Papierkram und Aufwand – aber steckt mehr dahinter?
Für viele Selbstständige und Unternehmer*innen ist die Inventur ein notwendiges Übel. Doch wer genauer hinschaut, erkennt schnell: Die Inventur ist ein wichtiges Werkzeug, um dein Business auf Kurs zu halten.
In diesem Beitrag erfährst du:
- Wer laut Gesetz zur Inventur verpflichtet ist
- Wann du eine Inventur machen musst
- Welche konkreten Chancen die Inventur für dein Unternehmen bietet
- Was passiert, wenn du keine Inventur machst
- Wie sich die Inventur auf deinen Gewinn auswirkt
- Wann du auf eine Inventur verzichten kannst
Wer muss eine Inventur durchführen?
Grundsätzlich gilt:
Alle Kaufleute, die zur Buchführung verpflichtet sind, müssen laut Handelsgesetzbuch (HGB) eine Inventur durchführen.
Dazu gehören unter anderem:
- Einzelunternehmer*innen mit Bilanzpflicht
- Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH)
- Personengesellschaften (z. B. OHG, KG), sofern sie buchführungspflichtig sind
Nicht bilanzierende Kleinunternehmer*innen müssen in der Regel keine Inventur durchführen – können aber freiwillig davon profitieren (z. B. für bessere Kontrolle).
Wann muss eine Inventur gemacht werden?
Die Inventur ist fester Bestandteil des Jahresabschlusses. Sie muss erfolgen:
- Zum Ende des Geschäftsjahres (i. d. R. 31.12.)
- Bei Gründung oder Übernahme eines Unternehmens
- Bei Geschäftsaufgabe oder -veräußerung
- Bei einem Wechsel der Buchführungsmethode (z. B. von EÜR zu Bilanz)
Es gibt auch vereinfachte Formen, z. B. Stichprobeninventur oder permanente Inventur, wenn gewisse Voraussetzungen erfüllt sind.
Was passiert, wenn keine Inventur gemacht wird?
Wer gesetzlich zur Inventur verpflichtet ist und sie nicht durchführt, riskiert erhebliche Konsequenzen. Die Buchführung gilt dann als nicht ordnungsgemäß, was zu Problemen bei der Steuererklärung und sogar zu Zuschätzungen durch das Finanzamt führen kann. Auch Betriebsprüfungen können unangenehme Folgen haben, wenn keine nachvollziehbare Bestandsaufnahme vorliegt.
Wie wirkt sich die Inventur auf den Gewinn aus?
Die Inventur hat direkten Einfluss auf den bilanziellen Gewinn. Denn nur was zum Stichtag tatsächlich vorhanden ist, wird als Vermögen gewertet. Fehlen Waren oder sind Bestände falsch bewertet, kann das zu einer falschen Gewinnermittlung führen – und damit auch zu einer fehlerhaften Besteuerung. Eine saubere Inventur hilft dir, deinen Gewinn realistisch und korrekt auszuweisen.
Wann kann auf eine Inventur verzichtet werden?
Unter bestimmten Voraussetzungen kannst du auf eine klassische Stichtagsinventur verzichten. Zum Beispiel, wenn du eine permanente Inventur durchführst (laufende Bestandserfassung im System) oder eine Stichprobeninventur machst (statistisch belegbar). Voraussetzung ist eine ordnungsgemäße Dokumentation und Genehmigung. Kleinunternehmer*innen ohne Bilanzpflicht müssen grundsätzlich keine Inventur machen, können es aber freiwillig tun.
Was bringt dir die Inventur konkret? Die wichtigsten Vorteile:
Auch wenn sie Arbeit macht – die Inventur lohnt sich.
1. Klarheit über deinen Lagerbestand
Du weißt, was da ist, was fehlt und was vielleicht ungenutzt im Regal liegt.
2. Basis für eine korrekte Buchführung
Die Inventur ist Pflicht für den Jahresabschluss – und hilft, steuerlich auf der sicheren Seite zu sein.
3. Erkennung von Verlusten oder Schwund
Inventur zeigt Abweichungen zwischen Soll und Ist – und deckt Fehler, Diebstahl oder Fehlbuchungen auf.
4. Optimierung von Einkauf & Lagerhaltung
Du erkennst Überbestände, Lagerhüter oder Fehlmengen – und kannst gezielter planen.
5. Professioneller Eindruck nach innen & außen
Wer seine Bestände kennt, zeigt Verantwortung – gegenüber Finanzamt, Steuerberatung, Team und Partnern.
Fazit: Inventur ist mehr als Pflicht – sie ist ein Business-Tool
Ja, eine Inventur kostet Zeit. Aber sie bringt auch Kontrolle, Sicherheit und strategische Erkenntnisse. Sie hilft dir, dein Business besser zu verstehen – und gezielter zu steuern.
Mein Tipp: Mach die Inventur zu einem festen Bestandteil deines Jahreswechsels. Mit einer klaren Struktur ist sie schneller erledigt als gedacht.
Wenn du Fragen zur Umsetzung hast oder wissen willst, ob du zur Inventur verpflichtet bist – melde dich gerne bei mir.


