Der Verpflegungsmehraufwand ist eine Pauschale, mit der du die Mehrkosten für Essen und Trinken auf einer Dienstreise steuerlich geltend machst. Statt einzelne Belege zu sammeln, setzt du feste Tagespauschalen an. Sie hängen von der Dauer der Abwesenheit ab und sind 2026 unverändert.

Die Pauschalen im Überblick

Bei einer Abwesenheit von mehr als 8 Stunden an einem Tag beträgt die Pauschale 14 Euro. Bei einer vollen Abwesenheit von 24 Stunden sind es 28 Euro. Für den An- und Abreisetag mehrtägiger Reisen gelten jeweils 14 Euro, unabhängig von der genauen Stundenzahl.

Voraussetzungen

Die Pauschale gilt für berufliche Auswärtstätigkeiten außerhalb der ersten Tätigkeitsstätte und der eigenen Wohnung. Maßgeblich ist die Dauer der Abwesenheit, nicht die tatsächlichen Essenskosten. Belege für Mahlzeiten brauchst du nicht – die Pauschale steht dir pauschal zu.

Kürzung bei gestellten Mahlzeiten

Werden dir Mahlzeiten gestellt – etwa ein Frühstück im Hotel oder ein Geschäftsessen –, wird die Pauschale gekürzt: um 20 Prozent für ein Frühstück und um jeweils 40 Prozent für Mittag- und Abendessen, bezogen auf die volle Tagespauschale. So wird eine doppelte Berücksichtigung vermieden.

Inland und Ausland

Die genannten Beträge gelten für Reisen innerhalb Deutschlands. Für Auslandsreisen gibt es länderspezifische Pauschalen, die das Bundesfinanzministerium jährlich festlegt und die oft höher ausfallen. Maßgeblich ist das jeweilige Reiseland.

Praxisbeispiel: Tagesreise zum Kunden

Ein Selbstständiger fährt morgens um 7 Uhr zu einem Kunden in eine andere Stadt und kehrt abends um 19 Uhr zurück – er ist also 12 Stunden auswärts. Weil die Abwesenheit über 8 Stunden liegt, setzt er die Verpflegungspauschale von 14 Euro an. Einen Beleg für sein Mittagessen braucht er nicht. Hätte ihn der Kunde zum Essen eingeladen, müsste er die Pauschale um 40 Prozent der vollen Tagespauschale kürzen. So bleibt die Abrechnung einfach und korrekt, ganz ohne Belegsammeln.

Häufig gestellte Fragen zu Verpflegungsmehraufwand

Wie hoch ist der Verpflegungsmehraufwand 2026?

14 Euro bei mehr als 8 Stunden Abwesenheit und 28 Euro bei voller Abwesenheit von 24 Stunden. Die Sätze sind 2026 unverändert.

Brauche ich Belege für das Essen?

Nein. Die Pauschale steht dir abhängig von der Abwesenheitsdauer zu, unabhängig von den tatsächlichen Kosten.

Was passiert, wenn Mahlzeiten gestellt werden?

Dann wird die Pauschale gekürzt: um 20 Prozent für Frühstück und je 40 Prozent für Mittag- und Abendessen.

Gilt die Pauschale auch für den Anreisetag?

Ja. Für An- und Abreisetag mehrtägiger Reisen gelten jeweils 14 Euro, unabhängig von der Stundenzahl.

Gibt es andere Sätze fürs Ausland?

Ja. Für Auslandsreisen gelten länderspezifische Pauschalen, die jährlich festgelegt werden.

Ab wann gilt die 28-Euro-Pauschale?

Bei einer Abwesenheit von vollen 24 Stunden, also bei mehrtägigen Reisen für die kompletten Zwischentage.

Weiterführende Informationen rund um Verpflegungsmehraufwand: in Paragraf 9 EStG.